Kreditkartenverlust erfordert schnelles Handeln

Die Kreditkarte wird heutzutage von vielen Millionen Menschen weltweit genutzt und ist zu einem nahezu alltäglichen Mittel des Zahlungsverkehrs geworden. Man setzt die Kreditkarte heute ein, um beispielsweise in Geschäften zu bezahlen, die Tankrechnung zu begleichen oder um sich an dafür vorgesehenen Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Viele Verbraucher führen die Kreditkarte fast immer mit sich, was auf der einen Seite zwar praktisch ist, auf der anderen Seite aber auch das Risiko eines Diebstahls oder allgemein eines Verlusts der Kreditkarte erhöht. Grundsätzlich ist die Kreditkarte zwar ein recht sicheres Zahlungsmittel, sodass Unbefugte nicht „einfach so“ Verfügungen vornehmen können, aber dennoch sollte man sofort nach dem Bemerken eines Verlusts der Kreditkarte die Sperrung der Kreditkarte veranlassen. Die Kreditkarte sperren lassen – dieses ist heutzutage ein recht einfacher und kundenfreundlicher Vorgang geworden.


Die Sperrung der Kreditkarte kann nicht vom Karteninhaber selbst vorgenommen werden, sondern nur von der jeweiligen Bank bzw. dem Emittenten der Kreditkarte. Dieser Emittent muss zunächst telefonisch über den Verlust der Kreditkarte informiert werden. Dazu gibt es eine im gesamten Bundesgebiet gültige zentrale Sperr-Notruf Nummer, die 116 116. Über diesen Sperr-Notruf kann man alle Kreditkarten und auch sonstige Bank-Kundenkarten sperren lassen. Die jeweiligen Mitarbeiter des Notrufs verbinden dann zum jeweiligen Emittenten- bzw. zur gewünschten Bank, welche dann letztendlich die endgültige Sperrung der Kreditkarte vornehmen kann. Damit die Sperre so schnell wie möglich erfolgen kann, denn mitunter kann es hier wirklich regelrecht um Sekunden gehen, falls die Kreditkarte gestohlen und missbräuchlich verwendet werden soll, sollte man stets seine Kreditkartennummer und das Verfallsdatum der Kreditkarte „griffbereit“ haben.

Die sofortige Sperrung der Kreditkarte ist deshalb so wichtig, weil vielfach ein Zahlen mittels der Kreditkarte nur per Unterschrift möglich ist. Somit können Personen, welche die Kreditkarte gestohlen haben oder gefunden haben und diese missbräuchlich verwenden möchten, oftmals recht leicht durch Fälschen der Unterschrift zahlen. Im Internet sind Zahlungen sogar nur durch Angabe der Kreditkartennummer und des Verfallsdatum möglich. Ab dem Zeitpunkt, an welchem die Kreditkarte gesperrt wurde, haftet der Karteninhaber auf keinen Fall mehr für missbräuchliche Verfügungen. Bis zum Sperr-Zeitpunkt gibt es meistens eine Selbstbeteiligung von 100 Euro für entstandene Schäden. Der Vorgang nach der erfolgten Sperre ist heute meistens so, dass man innerhalb von 1-2 Wochen eine neue Kreditkarte bekommt und die alte Karte gesperrt bleibt und somit dauerhaft bis zum ohnehin vorhandenen Ablaufdatum nicht mehr verwendet werden kann. Neben der Veranlassung der Sperre empfehlen die Banken übrigens immer auch eine polizeiliche Anzeige zu machen, falls die Kreditkarte gestohlen worden ist.